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Chapter XVII: Appendix: D (p. 124)

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CONDITIONS ON WHICH THE USE OF THE CHURCH OF THE WHITE LADIES AT FRANKFORT WAS GRANTED TO THE ENGLISH EXILES.

"Nun war bey Ankunft der Engelländer eine Kirche in Frankfurt, die einigen französischen Protestanten zum Gebrauch eingeräumt war, welche nun auch zum Behuf der Engelländer in Vorschlag gebracht, und am 14 Julii ihnen wirklich angewiesen wurde. Doch machte der Rath gewisse Ordnungen, und suchte die Sache also einzurichten, das allerlei Disputen, die etwa entstehen mögten, der Weg verlaget wurde. Die vornehmsten waren diese: (_a_) dass die Engelländer und Franzosen einerley Lehre und Ceremonien führen sollten; Daher sollten jene (_b_) der Franzosen Glaubensbekäntniss, das diese N.B. dem Rath überreichet hatten, unterschreiben. (_c_) Liessen sich die Engelländer gefallen, dass das Volk bey dem gemeinen Gebet das Amen nicht mehr laut sagen sollte, wie sonst in der Kirche von Engelland üblich ist. (_d_) Dass die Prediger das weisse Chorhemde, nebst vielen andern in Engelland eingeführten Ceremonien abschaffen sollten, als welche den Einwohnern, die solcher Dinge ungewohnt wären, einstossig seyn könnten. Und was der gleichen Umstände mehr waren, welche die Engelländer, um desto eher zum Stande zu kommen, freiwillig eingiengen."--J. Hildebrand Withof, 'Vertheidigung der.... Nachricht wie es mit V. Pollane erstem Reformirten Prediger zu Frankfurt-am-Mayn ... zugegangen,' 1753, folio.

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The Scottish ReformationChapter XVII: Appendix: D (p. 124)

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